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Hausverwaltung

Eine gute Hausverwaltung muss mehrere Disziplinen beherrschen: Organisation, Buchhaltung, Finanzmanagement, Streitschlichtung, Baustellenaufsicht, Projektmanagement und vieles mehr. Wir haben den Anspruch,  die Erwartung unserer Kunden an uns als Hausverwalter zu übertreffen. Daher sind wir mehr als nur eine Hausverwaltung. Durch hochmoderne, effiziente Abläufe vermindern wir Kosten und Wartezeiten, die Ihnen als Eigentümer zugute kommen. Als Spezialist für Mediation vermeiden wir Konflikt situationen innerhalb der Gemeinschaften, bevor diese entstehen. Vorausschauendes Planen von Instandhaltungen und bei Bedarf optimale Instandsetzung machen die verwalteten Objekte fit für die Zukunft und sichern Werte und Rendite.

Das Tätigkeitsspektrum einer Hausverwaltung ist breit und basiert auf verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Man unterscheidet dabei zwischen folgender Formen treuhänderischer Immobilienverwaltung:

WEG-Verwaltung

Bei einer WEG-Verwaltung wird das Gemeinschaftseigentum von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) verwaltet. Zum Gemeinschaftseigentum gehört das Grundstück sowie Teile, Anlagen und Einrichtungen eines Gebäudes, die von der WEG gemeinschaftlich genutzt werden und nicht im Sonder- oder Wohnungseigentum stehen. Nach §20 des Wohnungseigentumsgesetzes ist der Verwalter bei WEG-Verwaltungen notwendiges Organ, der die WEG nach außen hin vertritt. Der §27 des Gesetzes definiert die Aufgaben und Befugnisse des Verwalters. Dieser ist somit verpflichtet, getroffen Beschlüsse und die Hausordnung umzusetzen, Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums zu managen sowie das Vermögen der WEG einschließlich aller Rücklagen und Zahlungen zu verwalten.

Miethausverwaltung

Hierbei geht es um die Verwaltung von Räumen und Gebäuden, die zu Wohnzwecken an Dritte vermietet werden. Der Verwalter fungiert hierbei als Stellvertreter des Eigentümers und vermittelt zwischen Eigentümer und Mieter. Der Verwaltungsumfang kann je nach Vereinbarung nur das technische Management des Objektes umfassen (Instandhaltung und Instandsetzung) oder die Verwaltung der Mietzahlungen und die Erstellung der Jahresabrechnungen beinhalten.

Sondereigentumsverwaltung

Die Wohnungen innerhalb einer WEG, die in sich abgeschlossene Räume bilden, werden als Sondereigentum bezeichnet. Voraussetzung für Sondereigentum ist das Miteigentum am Gemeinschaftseigentum einer WEG. Bei der Sondereigentumsverwaltung verwaltet die Verwaltung z.B. die Vermietung der Wohnung an Dritte im Namen des Eigentümers.

Gewerbeverwaltung

Als Gewerberäume bezeichnet man jene Räume oder Gebäude, die nicht wohnwirtschaftlichen Zwecken dienen. Dies können Büro- und Verwaltungsgebäude sein, aber auch Kaufhäuser, Ärztehäuser und Lagerhallen. Der Verwalter fungiert auch hier als Stellvertreter des Eigentümers und managt die Verwendung und Vermietung der gewerblich genutzten Gebäude und Grundstücke.

Sonstige Verwaltung

Unter den Begriff „Sonstige Verwaltung“ kann die Verwaltung und Vermietung von z.B. Garagen und Wohnheimen sowie von Immobilienfonds zusammengefasst werden.

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Manfred Müller
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