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Der Immobiliengutachter

Eine professionelle Immobilienbewertung durch einen Gutachter gibt Sicherheit bei der Einschätzung und Beurteilung der Immobilie. Immobiliengutachter können den Zustand einer Bestandsimmobilie beurteilen und den realen Marktwert ermitteln. Immobilienkäufer erhalten so einen guten Einblick in ihr Wunschobjekt und stärken ihre Verhandlungsbasis.

Wann sollte ein Immobiliengutachter eingeschaltet werden?

Egal ob es um den Kauf einer gebrauchten oder neuen Immobilie geht: durch mangelnde Erfahrung geht der Immobilienkäufer unter Umständen existenzbedrohende Risiken ein. Die Hoffnung, dass für augenscheinliche Mängel der Verkäufer zu haften hat, wird meist nicht erfüllt, da die Immobilie häufig unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft werden („gekauft wie gesehen“) oder bestehende Mängel direkt im Kaufvertrag vermerkt werden. Damit wird ausgeschlossen, dass der Käufer nach Abschluss des Vertrages Rechte wegen augenscheinlicher Mängel geltend machen kann (z.B. zur Reduzierung des Kaufpreises, Wandlung, etc.). Ein weiterer Anlass für die Bewertung kann ein Erbfall sein: die Erbengemeinschaft möchte den Wert einer geerbten Immobilie unabhängig und sachgerecht berechnen lassen. Bei einer Scheidung geht es meist darum festzustellen, was die betroffene Immobilie beim Erwerb wert war und was sie heute wert ist. Auch Behörden, Gerichte und Versicherungen stützen sich bei ihren Entscheidungen häufig auf Immobiliengutachten. Weitere Anlässe für die Erstellung eines Immobiliengutachtens finden Sie in der folgenden Tabelle.

An- und Verkauf von unbebauten und bebauten Grundstücken
Hier dient das Gutachten als Grundlage für Kauf- oder Verkaufsentscheidung bzw. als Basis der Preisverhandlung
BeleihungZweck ist die Bestimmung der Darlehenshöhe von dinglich gesicherten Darlehen
Vermögensauseinandersetzungen
bei Familienangelegenheiten z.B. bei Erbfall, bei Schenkungz.B. zur Sicherstellung der Gleichbehandlung der Erben oder wenn sich die Erben nicht einigen können (Feststellung der Erbanteile)
bei Betreuungen z.B. vom Gericht bestellten Betreuerverlangt das Amtsgericht das für die zu verkaufenden Immobilien ein Verkehrswertgutachten erstellt wird. Damit soll ein Unterwertverkauf vermieden werden
bei Ehescheidungz.B. zur Feststellung des Immobilienvermögens evtl. mit Ermittlung des Zugewinnausgleiches zum Stichtag bzw. zu unterschiedlichen Stichtagen
Steuerliche Zwecke Gutachten werden benötigt zur Festsetzung des Verkehrswertes. Die Beauftragung erfolgt in der Regel durch das zuständige Gericht
Gebäudeversicherung Für die Risiken Feuer, Sturm/Hagel, Leitungswasser und Elementar wird der Versicherungswert des Gebäudes auf Basis 1914 als der Wiederschaffungswert der baulichen Anlagen ermittelt. Der Wert des Grund und Bodens bleibt dabei unberücksichtigt
Eintragung von Lasten und Beschränkungen in Abt. II des GrundbuchesBewertung von Wohnrechten, Nießbrauch, Überbau-renten Kanal-, Strom-, Wasser-, Leitungsschaden usw.

Welche Leistungen bietet ein Immobiliengutachter?

Das bieten wir Ihnen als Immobiliengutachter

  • professionelle Fachkenntnisse
  • objektive Einschätzung Ihres Objektes durch einen geprüften Sachverständigen
  • Dokumentation des Immobilien-Zustandes als Kurzgutachten oder auch als detailliertes, umfassendes Verkehrswertgutachten
  • regionale Marktkenntnisse
  • realistische Immobilienwertermittlung

Was ist der Unterschied zwischen einem Immobiliengutachter und einem Sachverständiger?

Im allgemeinen Sprachgebraucht werden die Begriffe Sachverständiger und Gutachter meist synonym genutzt. Von Gerichten und Behörden wird in der Regel der Begriff Sachverständiger verwendet, da man sich hier meist auf einen Gesetzeswortlaut beruft, wo sich vornehmlich die Bezeichnung Sachverständiger findet. Für Privatpersonen dagegen hat sich die Bezeichnung Gutachter eingebürgert.

Die Bezeichnungen Immobiliensachverständiger oder Immobiliengutachter sind nicht gesetzlich geschützt. Mithin kann diese Bezeichnung grundsätzlich von jedermann benutzt werden. Die überwiegende Mehrzahl der Gerichte verlangt jedoch, dass sich nur derjenige als Sachverständiger bezeichnen darf, der unabhängig und unparteiisch ist und über überdurchschnittliche Sachkunde verfügt. Ausbildung und Kenntnisstand müssen den Vorstellungen entsprechen, die sich die Allgemeinheit von einem Sachverständigen der betreffenden Branchen macht.

Team Gutachten

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Alexander Seidl
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