Das Kurzgutachten – eine sachverständige Stellungnahme.Beim Kurzgutachten konzentrieren wir uns auf die wichtigsten Prüfkriterien und verzichten auf schriftliche Erläuterungen. Dadurch erhalten Sie schnell und günstig ein schriftliches Gutachten mit einen belastbaren Immobilienwert. Das Kurzgutachten verwendet zur Wertermittlung die üblichen Rechenverfahren, verzichtet jedoch auf erläuternde Texte und kann daher ausschließlich für außergerichtliche Zwecke herangezogen werden. Wann ist ein Kurzgutachten empfehlenswert?Ein Kurzgutachten ist die preisgünstige Alternative zum ausführlichen Verkehrswertgutachten. Die Gutachtenerstellung erfolgt selbstverständlich ohne Beeinträchtigungen in der Qualität. Auf ausführliche Beschreibungseinheiten und Fotodokumentationen wird hierbei verzichtet. Im Fokus steht die Wertermittlung. Das Kurzgutachten dient Käufern und Verkäufern einer Immobilie als eine aussagekräftige und damit hilfreiche Grundlage bei Kauf- oder Verkaufsentscheidungen sowie bei Finanzierungsgesprächen mit Banken und Kreditinstituten. Die Erstellung eines Kurzgutachtens ist immer dann sinnvoll, wenn eine Verwendung vor Gericht oder den Finanzbehörden nicht notwendig bzw. keine Konfliktsituation (z.B. Auseinandersetzung im Zusammenhang mit Erbsituationen oder Scheidung) gegeben ist. Als Vorlage bei öffentlichen Ämtern (z. B. beim Finanzamt oder Nachlassgericht) ist das Kurzgutachten aufgrund des deutlich reduzierten Beschreibungsumfangs gegenüber eines ausführlichen Verkehrswertgutachtens jedoch nicht geeignet. Ein Kurzgutachten ist geeignet für die:
Die Leistungen des Kurzgutachtens:
Kosten eines KurzgutachtensDas Honorar kann zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer frei vereinbart werden. Damit der Auftraggeber kein finanzielles Risiko eingeht, bieten wir unsere Leistungen zum Festpreis an:
* zzgl. Mehrwertsteuer. Die Bearbeitungszeit beträgt in der Regel 7 Werktage, es umfasst ca. 12 – 20 Seiten. |
Team Gutachten
Alexander Seidl
Fragen? Rufen Sie mich an:
0711 / 21 72 79 66