Welche Kriterien muss eine sachgemäße Betriebskostenabrechnung erfüllen?

Bei der Abrechnung der Mietnebenkosten sollten Mieter genau hinschauen, denn häufig stellen Vermieter unzulässige Kosten in Rechnung oder machen andere Fehler.

Eine sachgemäße Betriebskostenabrechnung muss folgende folgende Kriterien erfüllen:

  • Verteilerschlüssel muss ersichtlich sein, d.h. wie werden die Kosten auf die Mieter umgelegt (Verhältnis der anteiligen Berechnung nach Quadratmeter, Verbrauch oder z.B. Personenanzahl)
  • Verteilerschlüssel für die Heizkosten ersichtlich sein
  • geleistete Vorauszahlungen müssen berücksichtigt sein
  • keine nicht umlagefähigen Nebenkosten dürfen in die Berechnung eingeflossen sein
  • bei typengemischter Nutzung muss der Gewerbeanteil herausgerechnet werden, um die Wohnungsmieter nicht zu benachteiligen
  • Kosten für leer stehende Wohnungen müssen vom Vermieter getragen werden
  • der Abrechnung muss einen Zeitraum für Nebenkosten von 12 Monate umfassen
  • die Flächenangaben müssen korrekt angegeben sein
  • der Grundsatz der Wirtschaftlichkeit muss beachtet werden
  • die Kosten dürfen nicht doppelt in Rechnung gestellt werden

Es ist wichtig, die Überprüfung der Nebenkostenabrechnung zeitnah vorzunehmen. Um Einwendungen gegen die Abrechnung zu erheben, haben die Mieter ab Erhalt der Abrechnung 12 Monate lang Zeit (§ 556 Abs. 3 Sätze 5, 6 BGB). Da der Nachforderungsbetrag innerhalb von 30 Tagen ab Erhalt der Abrechnung zu begleichen ist (siehe§ 286 Abs. 3 BGB), ist es ratsam  innerhalb dieser Frist die Überprüfung vorzunehmen. die Zahlungsverpflichtung besteht nur, wenn

  • die Abrechnung rechnerisch und inhaltlich richtig,
  • von der Darstellung her für den Mieter nachvollziehbar ist und
  • der Nachforderungsanspruch des Vermieters besteht.

Das OLG Düsseldorf hat entschieden (2000, S. 888), dass wenn einzelne Abrechnungsposten strittig oder unrichtig sind, die Abrechnung dennoch fällig wird („Teilfälligkeit“). Nicht beglichene Nachzahlungen stellen keine Mietschulden dar und so kann der Vermieter kann sie zwar gerichtlich einklagen, aber dennoch nicht wegen Mietrückstands fristlos kündigen.

Die folgende Tabelle Zeigt, welche Betriebskosten dem Mieter in Rechnung gestellt werden dürfen:

BetriebskostenDiese Kosten muss der Mieter bezahlen
Ja

Nein
Die laufenden öffentlichen
Lasten
Grundsteuer, Zweitwohnungssteuer, Deichgebühren, HauszinssteuerKosten der Hausverwaltung, Erschließungs- und
Anschlusskosten
WasserversorgungskostenKosten des Wasserverbrauchs, Grundgebühren, Leasingkosten für
Verbrauchserfassungsgeräte, Kosten für behördlich vorgeschriebene
Wasseruntersuchungen. Nach der BetrKV seit 1.1.2004 auch: Kosten
einer hauseigenen Wasseraufbereitungsanlage sowie der Eichkosten
Anschlussgebühren
Korrosionsschutz der Wasserleitungen
Kaufpreis der Wasserzähler
Wasserverbrauch durch Baumaßnahmen
Erhöhter Wasserverbrauch durch Wasserrohrbrüche, defekte Toilettenspülung oder andere Schäden
EntwässerungskostenKanalgebühren, Sielgebühren, Kosten für die Entsorgung des berflächenwassers,
Kosten für den Betrieb der hauseigenen bwasseranlage;
Strom- und Wartungskosten für eine Entwässerungspumpe
Kosten der Beseitigung einer Rohrverstopfung,
Kosten der Dachrinnenreinigung (diese können
aber „Sonstige Betriebskosten“ sein),
Kanalanschlussgebühren. Kosten für verbrauchsabhängige
Abrechnung
HeizungskostenLaufende Betriebskosten der Heizungsanlage, Kosten der ernheizung,
Kosten der Brennstoffe und ihrer Lieferung, Kosten des
Betriebsstroms, Kosten für Kessel und Tankreinigung, Wartungskosten
Reparaturkosten, Kosten für das Abdichten des
Öltanks oder für seinen Anstrich mit
Rostschutzfarbe, Kosten einer
Maschinenversicherung für den Heizkessel
AufzügeKosten des Betriebsstroms, Wartungskosten der Anlage und des
Notrufsystems
Anschaffungskosten, Reparaturkosten
Abfallgebühren und
Straßenreinigungsgebühren
Müllgebühren, Kosten der Müllmengenerfassung. Kosten der
Bürgersteigreinigung. Kosten für den Winterdienst inkl. Streugut.
Kosten regelmäßiger Sperrmüll entsorgung. Nach der BetrKV seit
1.1.2004 auch:
Kosten für maschinelle Müllbeseitigungsanlagen
Kosten nicht regelmäßiger Sperrmüllabfuhren
und Entsorgung von Bauschutt. Gewerbemüll ist
nur auf Gewerbemieter umlegbar
Kosten der Hausreinigung
und Schädlingsbe­kämpfung
Personalkosten, Kosten für Reinigungsmittel und Wartung der
Reinigungsgeräte, Kosten der Fahrstuhlreinigung, Kosten für regelmäßige
Vorbeugung von Ungeziefer
Kosten für die Fassadenreinigung, Kosten für
nicht regelmäßige Beseitigung von Ungeziefer
(„Rattenbefall“, „Mottenplage“)
Pflege der AußenanlagenGärtnerkosten, Kosten für Erneuerung von Pflanzen, Saatgut, Dünger
sowie für die Beseitigung von Gartenabfällen. Kosten für die
Stabilisierung eines windbruchgefährdeten Baums. Kosten für
Schnee- und Eisbeseitigung auf Zugängen und Zufahrten. Kosten für
Betrieb, Wartung und Reparatur von Gartenpflegegeräten
Kosten für die erstmalige Errichtung einer
Gartenanlage; Kosten für das Fällen erkrankter
Bäume, Kosten der Dachbegrünung. Kosten der
Gullyreinigung. Kosten für Erstausstattung eines
Spielplatzes. Anschaffungskosten eines
Rasenmähers und sonstiger vergleichbarer
Gerätschaften
Außen und Innenbeleuchtung
Kosten der Außenbeleuchtung, Kosten der Beleuchtung von
Gebäudeeingang, Treppen, Keller, Bodenräumen, Fluren,
Waschküchen, Klingeln und Hausnummern am Gebäude
Kosten für die Erneuerung defekter
Leuchtkörper wie Glühbirnen, Kosten für die
Reparatur defekter Beleuchtungsanlagen,
Anschaffungskosten
Kosten der SchornsteinreinigungKehrgebühren für Einzelöfen, Kamine und Etagenheizungen
Kosten der Sach- und
Haftpflichtversicherung
Versicherung des Gebäudes: Beiträge zur Versicherung gegen Feuer-,
Sturm-, Wasser- und sonstige Elementarschäden. Glas-, Vandalis -
mus-, Aufzugs-, Terror- und Öltankversicherung. Und zwar auch
dann, wenn die Versicherung erst nach Beginn des Mietverhält -
nisses abgeschlossen wurde.
Nach der BetrKV seit 1.1.2004 auch: Prämien für eine
Elementarschadenversicherung
Kosten einer Rechtsschutzversicherung,
Reparaturversicherung
Hausmeister/-service
Vergütung des Hauswarts einschl. der Sozialabgaben für Arbeiten
der Verkehrssicherung, Wartung von Anlagen, Wach- und
Schließdienst, Reinigung und Veranlassung von Reparaturen
Kosten der Hausverwaltung, Kosten für kaufmännisch-
organisatorische Aufgaben des
Hauswarts sowie bei Aufgaben der
Instandhaltung und -setzung und der
Schönheitsreparaturen und im Zusammenhang
von Mieterwechseln
Kabelfernsehen/Antenne
Kosten für Betriebsstrom, Wartungsarbeiten, Urheberrechts -
gebühren, Leasinggebühren, regelmäßig anfallende Nutzungs -
entgelte. Nach der BetrKV seit 1.1.2004 auch: Gebühren, die nach
dem Urheberrechtsgesetz für die Kabelweitersendung entstehen
Anschaffungskosten, Reparaturkosten
Einrichtungen für die
Wäschepflege
Kosten einer sämtlichen Mietern zur Verfügung stehenden
Wascheinrichtung, wobei zumindest eine Waschmaschine zur
Verfügung stehen muss.
Nach der BetrKV seit 1.1.2004 auch: Kosten für Wäschetrockner
Anschaffungskosten, Reparaturkosten